Änderungen bei chinesischen Exportregeln ab Oktober 2025
Ab dem 1. Oktober 2025 treten neue Exportvorschriften in China in Kraft, die von der chinesischen Steuerbehörde angekündigt wurden. Diese betreffen Hersteller, Lieferanten und Spediteure und haben direkte Auswirkungen auf internationale Lieferketten.
Zentrale Änderungen:
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Exporter Registration: Alle Exporteure müssen sich vor der Zollabfertigung bei den chinesischen Steuerbehörden registrieren.
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Ende von Drittparteierklärungen: Exporte im Namen nicht verbundener Firmen sind nicht mehr erlaubt.
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Dual-Title Requirement: Auch Fabriken ohne eigene Exportlizenz müssen auf den Zollpapieren als Produktions- und Vertriebseinheit genannt werden (inklusive Name, Adresse, Steuer-ID).
Auswirkungen auf Lieferketten:
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Ex-Works (EXW) und Free Carrier (FCA)-Sendungen sind besonders risikobehaftet, wenn die Dokumentationspflichten nicht beachtet werden.
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Verzögerungen möglich: Besonders Ende September/Anfang Oktober beim Übergang zu den neuen Abläufen.
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Risiken bei Nicht-Compliance: Bußgelder, abgelehnte Lieferungen und rechtliche Konsequenzen.
Empfehlungen für Unternehmen:
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Geschäftsbereiche anpassen und „Import & Export“ aufnehmen.
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Registrierung im China Single Window System durchführen.
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Enge Abstimmung mit chinesischen Lieferanten und Partnern, um Unterbrechungen zu vermeiden.
Fazit
China harmonisiert seine Export- mit den inländischen Steuerregeln (Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, Körperschaftssteuer). Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Zoll- und Steueranforderungen lückenlos erfüllt werden, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten.